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Hallenordnung und allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Squash- Badminton und Tennisplätzen Die Tennishalle und die Squash- und Badmintonplätze sind bei Bedarf von 9.00 Uhr - 24.00 Uhr geöffnet. Der Naßbereich steht unseren Gästen bis 00.30 Uhr zur Verfügung. Unterstützen Sie uns bitte bei dem Bemühen diese Zone für Sie zu reservieren und sauber zu halten Zeitweiliger Ausfall der Service - Einrichtungen ist nicht preismindernd. Spielberechtigt ist ausschließlich, wer den von Ihm in Anspruch genommenen Platz vor Spielbeginn bezahlt hat. Die unbefugte Benutzung der Plätze sowie des Naßbereiches wird geahndet. Eine Buchung der Plätze kann bis zu 3 Wochen im Voraus oder durch Blockbuchung erfolgen. Die kostenfreie Stornierung einer Buchung ist bis 48 Stunden vorher möglich. Bei Versäumnis wird der volle Preis berechnet. Die Benutzung der Plätze und des Naßbereichs sowie der gesamten Betriebsräume erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe, auf Wertgegenstände und Ihre Sportausrüstung; tragen Sie Ihren Schrankschlüssel während Ihres Aufenthaltes bei sich. Für eventuelle Verluste können wir nicht haften. Es gelten die mietvertraglichen Bestimmungen, die Gegenstand jeder Platzmiete sind. Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Die Plätze dürfen nur mit sauberen Hallenschuhen mit hellen Sohlen und nicht mit Freiplatz- oder Straßenschuhen betreten werden. Schuhwerk, welches auf den Plätzen Spuren hinterläßt ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Säuberung des Platzes in Rechnung zu stellen. Das benötigte Schuhwerk ist erst innerhalb der Umkleideräume anzulegen. Im gesamten Hallenbereich, den angrenzenden Gebäudeteilen, dem Außengelände, sowie auf den Parkplätzen übernimmt der Vermieter keine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände. Wegen der Unfallgefahr und eventueller Störungen des Spielablaufes ist der Zutritt zu den Plätzen nur Spielern erlaubt. Die Fluchttüren dürfen nur bei unmittelbarer Gefahr benutzt werden. Das Rauchen auf den Plätzen ist strengstens untersagt.Gläser und Glasflaschen dürfen nicht mit in die Tennishalle, auf die Plätze oder in den Naßbereich genommen werden. Die Spieler haben die Plätze in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Die Nichteinhaltung der Hallenordnung führt zu Spiel- oder Hallenverbot. Die Hallenordnung wird vom Personal des Vermieters überwacht. Es ist bevollmächtigt ggf. für deren Durchsetzung zu sorgen. Durch die Anmietung von Plätzen erkennt der Mieter die ausgehängte Hallenordnung als für sich verbindlich an. Der Mieter bestätigt vor Anmietung die Plätze sowie die Nebenräume besichtigt und für in Ordnung befunden zu haben. Etwaige Beanstandungen müssen vor Beginn der Saison oder vor Spielbeginn einer einzelnen Stunde an der Rezeption bekannt gemacht werden. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Dauer eines Abonnements ist vertraglich festgelegt. Eine Kündigung muß zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt schriftlich erfolgen. Minderungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn ein Mieter kann aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, nicht den gemieteten Zeitraum zum Spielen wahrnehmen. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht eine Ersatzstunde anzubieten. Der Mieter erkennt die Hallenordnung an. Ein Verstoß gegen diese kann zum Spielabbruch führen, ohne daß für die wegen des Verstoßes gegen die Hallenordnung nicht geführte Spielzeit ein Ersatz seitens des Vermieters zu leisten ist. Die gewerbliche Nutzung der Plätze ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung gestattet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. |

